Pressemitteilung von TransInterQueer e.V. zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (28.01.2011)
[direkt zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts]
Die Voraussetzungen der dauerhaften Unfruchtbarkeit sowie der geschlechtsangleichenden Operationen (Entfernung von Gebärmutter und Eierstöcken bzw. Hoden und Penis und Anlegen einer Neo-Vagina) stellten “eine massive Beeinträchtigung der von Art. 2 GG geschützten körperlichen Unversehrtheit dar”.
Kategorie: Publikationen
Presseerklärung von TransInterQueer e.V. zum Internationalen Aktionstag „Stopp Trans Pathologisierung 2012“
38 Städte weltweit demonstrieren gegen die Pathologisierung von Trans-Identitäten Am 17. Oktober 2009 erlebt die internationale Trans-Bewegung ihren bis dahin größten Mobilisierungserfolg. In 38 Städten in insgesamt 20 Ländern in Europa, Asien, Nord- und Südamerika gehen transgeschlechtliche Menschen auf die Straße, um auf die Pathologisierung ihrer Identitäten aufmerksam zu machen. Demonstrationen und andere Aktionen finden […]
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