Änderung von Vornamen und Personenstand

Änderung von Vornamen und Personenstand

Seit 2018 gibt es in Deutschland neben „männlich“ und „weiblich“ auch den Geschlechtseintrag „divers“. Eine Streichung des Geschlechtseintrags ist ebenfalls möglich.

Die Änderung des Geschlechtseintrags (auch Personenstand genannt) und der Vornamen kann seitdem über das sogenannte Personenstandsgesetz erreicht werden. Auch über das Transsexuellengesetz (TSG) können inzwischen nicht nur die Einträge „männlich“ und „weiblich“, sondern auch „divers“ oder die Streichung des Geschlechtseintrags beantragt werden.

Für viele trans*, inter* und nichtbinäre Menschen ist eine offizielle Anpassung des Geschlechtseintrags und ggfs. Vornamen eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Diese Änderung bedeutet, dass neue Vornamen und ein neuer Geschlechtseintrag im Personalausweis, Pass und anderen offiziellen Dokumenten eingetragen werden.

Unser Fachbereich zur Vornamens- und Personenstandsänderung ist eine Anlaufstelle für trans*, inter* und nichtbinäre Menschen, die Fragen rund um eine offizielle Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag haben. Außerdem bieten wir Informationen und Weiterbildungsmöglichkeiten für Fachpersonal und Organisationen.

Unsere Angebote umfassen

psychosoziale Beratung für trans*, inter* und nichtbinäre Menschen zur Änderung von Vorname und Geschlechtseintrag

fachliche Beratung für pädagogisches, psychologisches, medizinisches u.a. Fachpersonal

Informationsveranstaltungen, Weiterbildungen und fachliche Inputs für Organisationen zum Thema Vornamens- und Personenstandsänderung

Informationen zu Möglichkeiten der Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag