Skip to content
  • dedeutsch
  • enenglish
  • esespañol
  • tktürk
  • frfrançais
  • arعربى
  • рурусский
  • faفارسی
DGS Leichte Sprache
TransInterQueer e.V.

TransInterQueer e.V.

Ehrenamtliche Engagierte für den TrIQ-Vorstand gesucht

TrIQ e.V. ist ein gemeinnütziger Verein von und für trans*, inter*, nicht-binäre und queere Menschen. Der Verein erreicht jedes Jahr über 6.000 Menschen in persönlichen Gesprächen durch seine Aktivitäten (offene Gruppen, Beratungsangebot, Veranstaltungen u.a.), sowie regelmäßig rund 3.000 Menschen durch soziale Medien, Newsletter und Mailinglisten. TrIQ e.V. hat neun hauptamtliche Mitarbeiter*innen im Projekt Fachstelle TIN, ca. […]

Weiterlesen ...
  • Fachstelle für Trans*, Inter* und nicht-binäre Lebensweisen
    • Stellungnahmen und Veröffentlichungen
  • Über TrIQ
    • Ziele und Grundsätze
    • Vorstand & Team
    • Kooperationen und Förderung
    • Vereinsgeschichte
    • Vereinsunterlagen
    • Beitragsarchiv
  • Aktuelles
  • Themen
    • Trans*
    • Inter*
    • Nicht-binär
    • TIN-Refugees
    • Änderung von Vornamen und Personenstand
    • Trans* und Sexarbeit
    • TIN und Alter(n)
  • Angebote
    • Beratung
    • Gruppen
    • Veranstaltungen
    • Fortbildungen & Workshops
    • Besuchsprojekt
    • TrIQ-Bibliothek
    • TransgenderRadio
    • Publikationen
  • Unterstützen und Mitmachen
    • Ehrenamt
    • Praktikum
    • Mitglied werden
    • Spenden
  • F.A.Q.
  • Presse
  • Kontakt / Impressum

Eckpunkte zum Selbstbestimmungsgesetz sind da!

Posted on 30. Juni 202230. Juni 2022 by triq-redaktion

Heute haben die Familienministerin Lisa Paus und der Justizminister Marco Buschmann auf der Bundespressekonferenz die Eckpunkte zum Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt.

Was steht im Eckpunktepapier?

  • Das TSG wird abgeschafft.
  • Es wird einheitliches Verfahren zur Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag für trans* und inter* Personen eingeführt.
  • Die Änderung soll durch eine Selbsterklärung vor dem Standesamt erfolgen, ohne Gutachten oder Attests.
  • Nach einer Änderung gibt es eine Sperrfrist von einem Jahr, in der keine weiter Änderung durchgeführt werden kann.
  • Es wird ein bußgeldbewehrtes Offenbahrungsverbot geben.
  • Für Personen bis 14 Jahre können nur die Sorgeberechtigten die Erlärung ab geben.
  • Ab 14 Jahren können Minderjährige die Erklärung selbst abgeben, brauchen aber die Zustimmung der Sorgeberechtigten. Wenn diese nicht zustimmen, kann das Familiengericht hinzugezogen werden.
  • Für Personen, die durch das TSG gezwungen wurden, sich scheiden oder sterilisieren zu lassen, soll es eine Entschädigung geben.
  • Beratungsstrukturen für trans* und inter* Personen sollen gestärkt werden.

Was enthält das Papier nicht?

  • Es enthält keine Regelung für die Eintragung des Geschlechts in der Geburtsurkunde, dies wird in in einer Reform der Abstammungsrecht geregelt werden, die noch dieses Jahr in Angriff genommen werden soll.
  • Es enthält auch keine Regelung für ein Recht auf geschlechtsangleichende Operationen, das auch im Koalitionsvertrag festgehalten ist. Diese Regelung soll unter Federführung des Gesundheitsministeriums eingeführt werden.

Wie geht es weiter?

  • Laut Buschmann und Paus soll das Gesetz möglichst zügig vorangebracht werden und dieses Jahr das Kabinett erreichen. Bis zur Verabschiedung wird von 6-9 Monaten ausgegangen. Als nächstes wird es einen Gesetzentwurf geben.

Was sagt TrIQ dazu?

Wir als Fachstelle TIN freuen uns sehr, dass die Bundesregierung diesen Schritt in Richtung Selbstbestimmung für inter* und trans* Personen geht, fordern aber Selbstbestimmung auch für inter* und trans* Jugendliche!

Weitere Informationen:

Das Eckpunktepapier zu Selbstbestimmungsgesetz ist hier nachlesbar.

Posted in Inter*, Nicht-binär, Personenstand, Trans*Tagged Inter*, Menschenrechte, Selbstbestimmung, Trans*

Beitrags-Navigation

Previous: Urteil gegen Deutsche Bahn: Entschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung für nicht-binäre trans* Person
Next: Diesen Sonntag: TrIQnick im Park
TransInterQueer e.V.
Gürtelstraße 35, 10247 Berlin 
 +49 (0) 30 – 76 95 25 15 (derzeit unregelmäßig besetzt)
 triqtransinterqueer.org  
www.transinterqueer.org
Impressum Spenden Newsletter Barrierefreiheit