Skip to content
  • dedeutsch
  • enenglish
  • esespañol
  • tktürk
  • frfrançais
  • arعربى
  • рурусский
  • faفارسی
DGS Leichte Sprache
TransInterQueer e.V.

TransInterQueer e.V.

Ehrenamtliche Engagierte für den TrIQ-Vorstand gesucht

TrIQ e.V. ist ein gemeinnütziger Verein von und für trans*, inter*, nicht-binäre und queere Menschen. Der Verein erreicht jedes Jahr über 6.000 Menschen in persönlichen Gesprächen durch seine Aktivitäten (offene Gruppen, Beratungsangebot, Veranstaltungen u.a.), sowie regelmäßig rund 3.000 Menschen durch soziale Medien, Newsletter und Mailinglisten. TrIQ e.V. hat neun hauptamtliche Mitarbeiter*innen im Projekt Fachstelle TIN, ca. […]

Weiterlesen ...
  • Fachstelle für Trans*, Inter* und nicht-binäre Lebensweisen
    • Stellungnahmen und Veröffentlichungen
  • Über TrIQ
    • Ziele und Grundsätze
    • Vorstand & Team
    • Kooperationen und Förderung
    • Vereinsgeschichte
    • Vereinsunterlagen
    • Beitragsarchiv
  • Aktuelles
  • Themen
    • Trans*
    • Inter*
    • Nicht-binär
    • TIN-Refugees
    • Änderung von Vornamen und Personenstand
    • Trans* und Sexarbeit
    • TIN und Alter(n)
  • Angebote
    • Beratung
    • Gruppen
    • Veranstaltungen
    • Fortbildungen & Workshops
    • Besuchsprojekt
    • TrIQ-Bibliothek
    • TransgenderRadio
    • Publikationen
  • Unterstützen und Mitmachen
    • Ehrenamt
    • Praktikum
    • Mitglied werden
    • Spenden
  • F.A.Q.
  • Presse
  • Kontakt / Impressum

Urteil gegen Deutsche Bahn: Entschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung für nicht-binäre trans* Person

Posted on 29. Juni 202229. Juni 2022 by triq-redaktion

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in seinem am 21.06.2022 verkündeten Urteil die Deutsche Bahn dazu verpflichtet, der klagenden Person eine Entschädigung von 1000 Euro wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte zu zahlen. Die klagende Person hatte 2019 gegen die Deutsche Bahn geklagt, weil sie beim Kauf einer Online-Fahrkarte gezwungen worden war, sich einem binären Geschlecht zuzuordnen (männlich oder weiblich). Die klagende Person empfindet sich jedoch als Person ohne männliches oder weibliches Geschlecht.

Im erstinstanzlichen Urteil wurde der DB bereits auferlegt, Webseite, die Fahrkarten und Abwicklungsunterlagen entsprechend anzupassen.

Der Zuspruch einer Entschädigung bedeutet eine wegweisende Anerkennung der Rechte nicht-binärer Menschen. Wir freuen uns sehr über dieses Urteil und beglückwünschen die klagende Person und Unterstützer*innen!

Die ganze Pressemitteilung der TIN-Rechtshilfe könnt ihr hier lesen.

Und hier gibt es die Pressemitteilung des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung.

Posted in Allgemein, Fachstelle TIN, Nicht-binär, Personenstand, Trans*Tagged Diskriminierung, Inter*, nicht-binär, Personenstand, Trans*

Beitrags-Navigation

Previous: 30.6.: Offene Beratung ab 17 Uhr
Next: Eckpunkte zum Selbstbestimmungsgesetz sind da!
TransInterQueer e.V.
Gürtelstraße 35, 10247 Berlin 
 +49 (0) 30 – 76 95 25 15 (derzeit unregelmäßig besetzt)
 triqtransinterqueer.org  
www.transinterqueer.org
Impressum Spenden Newsletter Barrierefreiheit