Bundesministerien des Inneren und der Justiz arbeiten klamm-heimlich an einer TSG Reform
06.04.2009
Pressemitteilung:
Transsexuellen- und Transgenderverbände legen Eckpunktepapier vor
Nach Abmahnung durch das Bundesverfassungsgericht arbeiten die Bundesministerien des Inneren und der Justiz derzeit an einer Reform des Transsexuellen Gesetzes (TSG). Transgender und Transsexuellen Organisationen sind bisher als Betroffenenverbände dazu nicht gehört worden. Eine umfassende Reform ist längst überfällig. Die Zugangsvoraussetzungen zur Geschlechtseintragsänderung wie geschlechtsÂangleichende Operationen oder dauerhafte Sterilität entsprechen längst nicht mehr dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft und verletzen die Menschenrechte von transgender und transsexuellen Menschen. Die Vornamensänderung muss vereinfacht werden.
Im Juni 2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht zum wiederholten Male Teile des TSG, hier die Scheidungsvoraussetzung bei der Anerkennung des neuen Geschlechts, für nicht verfassungsÂkonform. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.1981 war dies das sechste Gerichtsurteil des BVerfG zum TSG. In einem Urteil von 2005 sah das Gericht, „keine haltbaren Gründe für „eine unterschiedliche personenstandsrechtliche Behandlung von Transsexuellen mit und ohne geschlechtsangleichende Operationen". Auch die Voraussetzung der dauerhaften Unfruchtbarkeit wird vom Gericht kritisiert. Im Klartext bedeuted dies, dass auch transsexuelle Menschen die keine geschlechtsangleichenden Operationen vornehmen lassen wollen oder können, einen Zugang zum TSG bekommen müssen.
Das Urteil vom Sommer 2008 muss von der Bundesregierung bis zum 1.August 2009 umgesetzt werden. Transgender- und Transsexuellenorganisationen fordern deshalb in ihrem Eckpunktepapier eine umfassende Reform des TSG - alles andere ist und bleibt Stückwerk!
Das Verfahren der Vornamensänderung muss vereinfacht werden. Es ist nicht einzusehen warum Transgender und Transsexuelle eine einfache Vornamensänderung nur in einem bis zu 2-jährigen, kostspieligen, gerichtlichen Verfahren vornehmen können. Es müssen menschenrechtsÂkonforme Zugangsvoraussetzungen für die Anerkennung des neuen Geschlechtes geschaffen werden. „Die Voraussetzung der Sterilität widerspricht der Achtung der Menschenwürde und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit" so Ammo Recla von ABqueer e.V In Berlin.
Die Reformvorschläge erarbeitet vom Transgender Netzwerk Berlin (TGNB) und von TransInterQueer e.V. (TrIQ) stoßen sowohl bei Expert_innen als auch bei transgender und transexuellen Menschen in ganz Deutschland auf breite Zustimmung. Bisher stehen bundesweit 11 Betroffenenverbände und -organisationen als Unterzeichner_innen hinter dem Papier. Auch der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) unterstützt die Forderungen.
Das kann und darf Regierung und Politik nicht ignorieren der Gesetzesentwurf muss sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren.
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− Vor: Plenum