Christiane Völling Klage in Köln

Wir gratulieren Christiane Völling zum Erfolg bei ihrer Schadensersatzklage

Das Kölner Landgericht hat geurteilt und grundsätzlich die damaligen chirurgischen Eingriffe ohne die aufgeklärte Einwilligung von Christiane als rechtswidrig befunden. Über die Höhe des Schadensersatzes wird noch verhandelt und vermutlich wird der Beklagte das Urteil anfechten und Berufung einlegen.



Die TrIQ-Position anlässlich der Klage von Christiane Völling ist hier zu finden:
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